Fantasievolle Spielgeräte für Spielplätze, die romantische Neugestaltung einer Quelle, ein Bewegungsparcours für den Sportverein, tolle Spielanlagen für den Kindergarten, Wasserspender und Bodentrampolin für die offene Ganztagsschule oder ein Mähroboter für Grundschule und Kindergarten. Das Regionalbudget für Kleinprojekte eröffnet viele Möglichkeiten … Lassen Sie sich von den verwirklichten Kleinprojekten des Regionalbudgets 2021 inspirieren.

 

Kurz und bündig:
  • Möchten Sie ein Projekt bis zum 01.10.2022 verwirklichen,
  • das die Bereiche “Jugend und Kinder”, “Freizeit und Erholung” oder “Vereine” voranbringt,
  • den Gemeinden Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf, Mainburg, Train und Volkenschwand zu Gute kommt,
  • mindestens 500 € und höchstens 20.000 € netto kostet
  • und mit bis zu 80 % (maximal mit 10.000 EUR) auf die Nettoausgaben bezuschusst werden soll,
  • dann füllen Sie die Förderanfrage für ein Kleinprojekt  bis spätestens zum 28.02.2022 aus und schicken diese an unten stehende Adresse.
  • Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets und unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE.

 

Ausführlich:

Der ILE (= integrierte ländliche Entwicklung)-Zusammenschluss Hallertauer Mitte hat für das Jahr 2022 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern die Förderung eines Regionalbudgets  in Höhe von 100.000  EUR zu beantragt.

Der ILE-Zusammenschluss Hallertauer Mitte ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Netto-Gesamtausgaben die Höchstgrenze von 20.000 EUR netto nicht übersteigen darf. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2022 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  • natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl der ILE Hallertauer Mitte:

  • Jugend und Kinder (doppelte Gewichtung)
  • Vereine
  • Freizeit und Erholung
  • Faire regionale Verteilung

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Hallertauer Mitte und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:

Die notwendigen Formulare und Informationen für das Regionalbudget 2021 finden Sie hier zum Download:

Bitte richten Sie Ihre Förderanfragen an die verantwortliche Stelle der ILE Hallertauer Mitte:

Rathaus Mainburg
z. Hd. H. Karl Raster
Marktplatz 1 – 4
84048 Mainburg

Für Fragen steht Ihnen Herr Raster unter Tel.: 08751 704 – 21 oder per E-Mail: karl.raster@mainburg.de zur Verfügung.